Titelblatt



GOTTFRIED FRHR. V. FRANZ


ZUR GESCHICHTE
VON
ADELMANNSFELDEN

EIN BEITRAG ZUR
SCHWÄBISCHEN
HEIMATGESCHICHTE



Dr. Gottfried Frhr. v. Franz, 1904 - 1986
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Originalausgabe 1948: Schwabenverlag AG Stuttgart/ Ellwangen (Jagst)
unter Zulassung Nr.US-W-1024 der Nachr.-Kontrolle der Militärregierung





GELEITWORT



Die folgenden Ausführungen sind dem vielfach geäußerten Wunsch nach einer kurzen gemeinverständlichen Schilderung der Geschichte von Adelmannsfelden entsprungen.

Es war niemals die Absicht des Verfassers, eine erschöpfende historische Darstellung der Herrschaft und der Gemeinde Adelmannsfelden zu verfassen. Dazu bedürfte es eines eungehenden Quellenstudiums, zu welchem der Verfasser weder die nötige Zeit, noch die Gelegenheit hatte.

Die nachfolgende Darstellung hat lediglich die dem Verfasser zugänglichen Werke und Schriften zur Grundlage, wie sie im Laufe der Ausführungen jeweils angeführt sind. Es ging dem Verfasser nur darum, ein allgemeines Bild von Adelmannsfeldens Geschichte zu entwerfen, das lebendig genug sein möge, um nicht bald als langweilige Abhandlung beiseite gelegt zu werden.

So hofft der Verfasser, die Wünsche mancher Fragesteller einigermaßen erfüllt zu haben, bittet jedoch gleichzeitig um Korrekturen, Ergänzungen und Kritik seiner Arbeit.

Adelmannsfelden, im Herbst 1948

Dr.Gottfried Frhr. v. Franz


Haller Chronik

Adelmannsfelden nach der Haller Chronik von 1541



Mitten im weiten Waldgebiet, das sich nördlich vom Oberlauf des Kocher bis gegen Crailsheim erstreckt und dessen östlicher Teil um Ellwangen den Namen „Virngrund“ führt, liegt Adelmannsfelden auf der Höhe des rechten Ufers der blinden Rot. „Virngrund“ ist eine mißverstandene Wortbildung aus dem ursprünglichen „Virgund“, „Virigunda“, „virgunnia“, gotisch „fairgunni“, althochdeutsch „fergunna“, was soviel wie „Gebirge“ bedeutet. Bei Caesar kommt dasselbe Wort als „hercyniae silvae“ vor und deutet auf keltischen Ursprung in der Bedeutung von „Bergwald“1). Diese „Herzynischen Wälder“ bezeichnen jedoch zu Caesars Zeiten nicht nur den heutigen „Virngrund“, sondern den ganzen ausgedehnten Waldgürtel, der sich von den Vogesen kommend über den Schwarz- und Odenwald bis zum Thüringer- und Böhmerwald erstreckte. Aus der Besiedlungsgeschichte Süddeutschlands wissen wir, daß dieses Waldgebirge noch in merowingischer Zeit, also im siebenten Jahrhundert, nahezu unbesiedelt war 2).

Was nun das engere Gebiet unseres Virigundawaldes um Ellwangen betrifft, so hatten es die Römer als schützendes Vorgelände vor dem rätischen Limes, der bei Hüttlingen, von Pfahlheim kommend, den Kocher überschritt, bewußt veröden lassen und es blieb auch noch Wildnis nach der Landnahme durch die Alemannen im dritten Jahrhundert 3). Als diese im Jahre 486 ihre nördlichen Siedlungsgebiete durch den Sieg der Franken an diese verloren hatten, wurde das weite Waldland Grenzzone gegen den fränkischen Herrschaftsbereich. Die Grenze lief damals von Westen kommend südlich vom Hohenasperg über den Lemberg bei Affalterbach, der Wasserscheide nördlich der Quellen von Wieslauf und Lein entlang, quer durch den Virigundawald zum Hohenberg und von dort weiter zum Hesselberg 4 ).

Die Alemannen hatten an die Franken aber nicht nur erhebliche Teile ihres Siedlungsraumes verloren, sondern auch ihre politische Selbständigkeit. Nach fränkischem Recht gelangte daher alles Waldgebiet und wüstliegende Land in die ausschließliche Verfügungsgewalt der fränkischen Könige 5 ).

Diese verfügten über das neugewonnene Land in der Weise, daß sie Teile davon in beschränktes oder unbeschränktes Eigentum von Kirchen und Laien vergaben. Über Landesvergabungen im Virigundawald sind wir urkundlich nicht unterrichtet. Wir erfahren ledoglich von der Entstehung des Klosters Ellwangen, das um die Mitte des achten Jahrhunderts von einem Adligen namens Hariolf auf dessen eigenem Grund und Boden gegründet wurde 6). Um das fromme Wrk auch nach dem Tode des Stifters seinem geistlichen Zweck zu erhalten, hat Hariolf das Kloster noch bei seinen Lebzeiten an das fränkische Herrscherhaus tradiert 7). So erscheint Ellwangen im Aachener Klosterkatalog vom Jahre 817 in der zweiten Reihe der Reichsabteien 8).

Noch vor dem Ende des achten Jahrhunderts hatte das Kloster am Rande des Virigundawaldes Rodungen durchgeführt, um die angrenzenden Nachbarn von diesem Gebiet fernzuhalten. Auf diese Weise entstanden damals im Westen Bühlerzell, im Norden Jahstzell, im Osten - über den Bereich des Virigundawaldes hinausgreifend - Wettrichszell, Birkenzell und Oberzell und im Süden Leinzell 9).

Auf die Dauer aber ist es Ellwangen nicht geglückt, jede fremde Einflußnahme auf sein Gebiet auszuschalten. Zwar wird der Virigundawald durch die Urkunde Kaiser Heinrichs II. vom 5.Februar 1024 zum Bannforst für das Kloster Ellwangen erklärt, d. h. ausdrücklich festgestellt, daß das gesamte Waldgebiet dem Kloster gehöre und jedermann von Jagd, Fischerei, und anderer Gerechtsame ausgeschlossen sei, doch fügt der Wortlaut der Urkunde hinzu, daß der Wildbann „ communi consulto fidelium nostrorum Ernest vindelicet Alemaniae ducis et reliquorum principum circumhabitantium“ verliehen werde 10). Diese Wildbannverleihung an Ellwangen „im Einverständnis mit Herzog Ernst von Schwaben und den übrigen angrenzenden Herren“ deutet darauf hin, daß sich fremde Einflüsse auf das Gebiet des Virigundawalds schon vor 1024 geltend gemacht hatten. Die Umgrenzung des Virigundawaldes wird in der Urkunde in der folgenden Weise beschrieben. Von Sulzbach am Kocher lief die Grenze den Kocher entlang bis Hüttlingen, sprang dort ins Jagsttal über und bog südlich von Ellwangen nach Osten aus, um sich bei Stödlen nach Nordwesten bis Stimpfach an der Jagst zu wenden. Von dort lief sie in westlicher Richtung zur Bühler, die sie bei Bühlertann erreichte. zog sich dann die Bühler aufwärts bis zur Einmündung des Klingenbaches, diesen entlang bis zur Quelle des Sulzbaches, um schließlich mit diesem Bach wieder den Kocher zu erreichen 11).

Die erste urkundliche Erwähnung von Adelmannsfelden findet sich nun in den Ellwanger Annalen, die um das Jahr 1136 entstanden sind. Darin heißt es, daß der Abt Helmerich, der von 1118 bis 1136 m Amt war, die Kapelle in Adelmannsfelden, die bis dahin zur Pfarrei Neuler gehört hatte, den Söhnen „Domini Sigefridi“ überläßt 12), d. h. von Neuler abtrennt und zur selbständigen Pfarrei erhebt 13). Ein Ellwanger Güterverzeichnis aus denselben Jahren nennt unter den 140 Huben, die dem Kloster unter der Regierung des Abtes Helmerich verloren gingen, Siegfried von Adelmannsfelden als Inhaber des „Ulrichlehens“14). Dieser Siegfried von Adelmannsfelden ist wohl mit dem eben erwähnten „Dominus Sigefridus“ identisch.

Im Necrologium Elvacense, einem Verzeichnis der frommen Stiftungen an das Kloster aus dem zwölften Jahrhundert, findet sich unter dem 16. Mai - ohne Jahresangabe - vermerkt „ obiit Rudolfus de Adelmannsfelden, l., qui Rotensol fratribus constituit“, und unter dem 31. August - ebenfalls ohne Jahresangabe - „ obiit Hadwig l. de Adelmannsfelden“ 15). Die Abkürzung „l.“ wurde früher mit „liber“ ausgelegt und damit die edelfreie Herkunft der betreffenden Namensträger als erwiesen angenommen. Heute neigt man zu der Anschauung, „l.“ mit „laicus“ im Gegensatz zu „clericus“ zu erklären, eine Ansicht, die auch darin ihre Stütze findet, als sich seit dem elften Jahrhundert die Zahl der Laien als Stifter von Grundstücken an Kirchen und Klöster beträchtlich vermehrt hat. Der in der Urkunde genannte Hof „Rotensol“, richtig „Rotsold“, liegt in der heutigen Gemeinde Dewangen, also südwestlich von Ellwangen, auf den Höhen südlich des Kochers. Ob dieser Hof ehedem von Ellwangen zu Lehen ging oder Eigentum der Herren von Adelmannsfelden war, läßt sich urkundlich nicht feststellen. Die Stiftung beweist aber, daß die Herren von Adelmannsfelden auch Grundbesitz im weiteren Umkreis ihres Stammsitzes hatten.

Was Adelmannsfelden selbst betrifft, so deutet die Übergabe der Kapelle an Dominus Sigefridus darauf hin, daß damals neben der Burg bereits eine dörfliche Siedlung bestanden haben muß, andernfalls wäre wohl kein Grund dazu gewesen, die Kapelle in Adelmannsfelden zur selbsändigen Pfarrei zu erheben.

Da Adelmannsfelden in der Urkunde von 1024 mit keinem Wort erwähnt wird und der Umfang des Ellwanger Herrschaftsbereiches über den ganzen Virigundawald angegeben erscheint, muß die Gründung von Adelmannsfelden in die Zeit zwischen 1024 und 1136 fallen. Die Endung „felden“ zeigt an, daß es sich um Rodungsland handelt 16)., das seinen Namen einem Adligen Namens „Adelmann“ verdankt. Die Lage der Rodung war gut gewählt, beherrscht doch die Ebene um Adelmannsfelden das Rot-Tal und liegt an einem uralten Höhenweg, der von Wilflingen über Pommertsweiler nach Bühler führt. Wilflingen ist älter als Adelmannsfelden, da die Endung auf „ingen“ auf uralte Sippensiedlungen zurückgeht. Pommertsweiler wird wohl erst später entstanden sein und verdankt seinen Namen einem Manne namens Bombrecht, hieß es doch früher richtig „Bombrechtsweiler“.

Nach dem Gesagten gehen wir nun nicht fehl, die Entstehung von Burg und Dorf Adelmannsfelden in die zweite Hälfte des elften Jahrhunderts zu verlegen, also in die Regierungszeit Kaiser Heinrich IV. Diese Annahme findet auch in der Baugeschichte der Burg ihre Stütze, ruhen doch die Grundmauern des heutigen Schlosses auf romanischen Fundamenten. Bei Erdarbeiten zu Ende des neunzehnten Jahrhunderts fand sich auch ein romanischer Rundbogenstein aus der ehemaligen Ringmauer 17).

Das Kloster Ellwangen war bereits im neunten Jahrhundert von dem beschwerlichen Weg der Waldrodung zu einer bequemeren Art der Bodengewinnung übergegangen, indem es bestrebt war, bereits bestehende Güter zu erwerben 18). Außerdem fielen ihm in zunehmendem Maße fromme Stiftungen in Form von Grund und Boden zu, wie dies beispielsweise die früher genannte Schenkung von Rotsold durch Rudolf von Adelmannsfelden beweist, so daß das Kloster den Verlust einzelner Teile seines Gebietes ruhig in Kauf nahm. Es war eben der Ansicht, daß ihm auch diese neuen Rodungen früher oder später als Stiftungen zufallen würden, ganz abgesehen davon, daß Ellwangen niemals als Rodungskloster gegründet worden war.

Auf diese Weise war Ellwamgen im Laufe des elften Jahrhunderts das ganze Waldgebiet südlich von Bühlerzell und Kammerstadt verloren gegangen, dessen östliche Grenze die blinde Rot bildete. Ja, die fremde Kolonisation greift sogar über die blinde Rot hinaus und legte im jenseitigen Waldgebiet die Weiler Altmannsrot, Hütten und Matzengehren an 19).

Diese Rodungstätigkeit muß gegen den Willen von Ellwangen erfolgz sein und ist etwa um die Mitte des zwölften Jahrhunderts abgeschlossen. Grund für diese Annahme bildet im besonderen die Anlage der Burg Adelmannsfelden über dem rechten Ufer der blinden Rot, auf der Hochfläche des Stubensandsteines. Wird sich auch Ellwangen bei kleineren Rodungen darauf verlassen haben, diese Grundstücke auf dem Weg der Widmung im Laufe der Zeit an sich zu bringen, so spricht die eindeutige Frontrichtung der Veste Adelmannsfelden gegen Osten und Nordosten deutlich dafür, daß es sich hier um eine Anlage im bewußten Gegensatz zum Kloster gehandelt hat.

Die Tatsache, daß Rudolf von Adelmannsfelden als Stifter des Hofgutes Rotsold im Necrologium Elvacense erscheint und die Brüder Walhun und Rudoöf von Adelmannsfelden als Zeugen in einer Ellwanger Urkunde vom Jahre 1147 vorkommen 20), hat zur Vermutung Anlaß gegeben, die Herren von Adelmannsfelden seien Ministeriale des Klosters gewesen. Diese Annahme schien ihre Bestätigung noch dadurch zuerhalten, daß Rudolf von Adelmannsfelden in einer Ellwanger Urkunde von 1150 als erster unter den Ministerialen für Abt Adalbert erscheint 21).

Diese Annahme ist nicht stichhaltig. Die Ellwanger Annalen sprechen nämlich ausdrücklich bei Abtrennung der Kapelle von Adelmannsfelden von der Pfarrei Neuler von den Söhnen „Domini Sigefridi“, was darauf hindeutet, daß Siegfried von Adelmannsfelden nicht in der Ministerialität des Klosters gestanden haben muß, denn sonst würde er nicht ausdrücklich als „Dominus“ bezeichnet werden. Möglich ist aber, daß sich seine Söhne Walhun und Rudolf später vorübergehend in die Ministerislität des Klosters begeben haben, wie dies aus der Urkunde von 1150 hervorzugehen scheint.

Aus dem Gesagten ergibt sich nun, daß Adelmannsfelden ursprünglich gegen den Willen von Ellwangen gegründet wurde, wofür insbesondere die Ausrichtung der Burg gegen Osten spricht.

Die ablehnende Haltung Ellwangens gegen eine Rodungstätigkeit innerhalb seines Territoriums geht schon aus der Urkunde von 1024 hervor, besonders aber aus einer Urkunde vom Jahre 1168, worin der staufische Herzog Friedrich von Schwaben ausdrücklich mit dem Schutz des Virigunswaldes im Interesse des Klosters betraut wird. Darin wird dem Herzog das Recht auf Rodung ausdrücklich abgesprochen, ja es wird ihm aufgetragen, Waldrodungen überhaupt zu verhindern, wofür ihm als Gegenleistung das alleinige Jagdrecht im Virigundawald zuerkannt wird 22 ).

Die Herrschaft Adelmannsfelden muß demnach als ernstliche Bedrohung für die Territorialherrschaft Ellwangens gewirkt haben und das Kloster versuchte nunmehr einer weiteren Ausbreitung des Adelmannsfelder Machtbereichss entgegenzuwirken. Wie früher erwähnt, muß die Entstehung von Adelmannsfelden in die Zeit zwischen 1024 und 1136 fallen und es ist möglich, daß sie mit der Übertragung der schwäbischen Herzogswürde an den Schwiegersohn Kaiser Heinrich IV., Friedrich von Hohenstaufen i, Jahre 1079 in Zusammenhang steht. Mit dem Wechsel der Herrschaft über Schwaben waren wahrscheinlich auch neue Herrengeschlechter ins Land gekommen und die Adelmann werden wohl bei dieser Gelegenheit ihre Herrschaft im westlichen Virigundawald - zwar mit Zustimmung der Staufer, aber ohne lang Ellwangen zu fragen - errichtet haben.

Eine ältere Ansicht geht nun dahin, bereits in Siegfried von Adelmannsfelden einen Dienstmann der Grafen von Dillingen zu sehen. Diese waren als mächtige Dynasten im Süden von Ellwangen auf der Alb begütert 23). Diese Ansicht stützt sich auf eine Urkunde, worin Siegfried im Zusammenhang mit der Übertragung eines Hofgutes genannt wird. Es läßt sich aber daraus die eben vetretene Anschauung nicht eindeutig ableiten. Ebensowenig kommen die Grafen von Öttingen, die Inhaber der Riesgaugrafschaft und späteren Vögte von Ellwangen, als Lehensherren der Adelmann in Betracht, fällt doch ihre Machtentfaltung erst ins dreizehnte und vierzehnte Jahrhundert,

Eine andere Ansicht will in Walhun und Rudolf von Adelmannsfelden Vasallen der Staufer sehen und stützt sich hierbei auf die Tatsache, daß die Staufer mit Konrad III. im Jahre 1138 gegen den Willen von Sachsen und Bayern zum deutschen König gewählt worden waren. Es mußte daher ihr Bestreben gewesen sein, ihren Hausbesitz insbesondere gegen Osten, also gegen Bayern hin, zu schirmen. Bestärkt wird diese Vermutung durch den Umstand, daß ein anderer Siegfried von Adelmannsfelden als „ministerialis imperii“ als erster in der Zeugenreihe einer Urkunde des Klosters Adelberg vom Jahre 1236 genannt wird 24).

Mögen sich auch die Herren von Adelmannsfelden im Jahre 1236 in der Reichsministerialität befunden haben, so waren sie es hundert Jahre früher nicht, denn sonst hätten sie die Urkunden von 1147 und 1150 als solche bezeichnet. Dokumentarische Gewißheit werden wir wohl über den Stand der Dinge im zwölften Jahrhundert mangels geeigneter Urkunden kaum erhalten. Fest steht jedoch, daß Adelmannsfelden zu Ende des elften Jahrhunderts nicht im Dienste von Ellwangen, sondern im Gegensatz zu den Interessen des Klosters gegründet wurde und daß sich dieses gegen eine Erweiterung des Adelmannsfelder Machtbereichs zur Wehr gesetzt hat.

Adelmannsfelden lag nun im alten Grenzgebiet, das Schwaben von Bayern und Franken trennte. Es wird seinen Herren im Laufe der Zeit nichts anderes übrig geblieben sein, als sich in die Vasallität ihres so mächtig gewordenen westlichen Nachbarn zu begeben, denn die Staufer erscheinen zu Ende des zwölften Jahrhunderts als Inhaber der Herrschaft Schmiedelfeld am Kocher, die später an die Schenken von Limpurg gekommen ist. Es ist kaum anzunehmen, daß sich die Herren von Adelmannsfeldden auf die Dauer erfolgreich gegen die Machtentfaltung des neuen Königshauses behauptet hätten.

Bemerkenswert ist nun die Tatsache, daß der Wildbann über den westlichen Teil des Virigundawaldes, als dessen Ostgrenze der Lauf der blinden Rot angegeben wird, in einer Urkunde vom Jahre 1254 vom staufischen Herzog Konrad IV. den Schenken von Limpurg zugesprochen wird 25). Diese zählten damals zu den treuesten Anhängern der Hohenstaufer und waren die westlichen Nachbarn von Adelmannsfelden.

Mit dem Sturz des staufischen Herrscherhauses haben sich die Verhältnisse grundlegend geändert. Nach den langen Jahren des sogenannten Interregnums wird die Herrschaft Adelmannsfelden aller Wahrscheinlichkeit nach als erledigtes Reichslehen eingezogen und die ehemaligen Herren von Adelmannsfelden werden auf ihre Allodialgüter verwiesen worden sein.

Läßt sich auch aus der nächsten Urkunde, einem Ellwanger Lehensbrief vom 9. Oktober 1289, worin einem Conrad von Adelmannsfelden und seiner Gattin Irmengard ein Zinslehen in Kottspiel auf Lebensdauer übertragen wird 26), keinerlei Schluß in dieser Richtung ziehen, so geht aus der Urkunde des Abtes Rudolf vom 22. April 1322 deutlich hervor, daß sich die Herren von Adelmannsfelden in die Ministerialität von Ellwangen begeben haben. In dieser Urkunde heißt es nämlich, daß der „lang Chuonrad von Adelmannsveld durch die Treue, die er hat zu uns und unserem Closter“, seine drei Güter dem Kloster verkauft habe, und zwar „das zu Ramsenstrut“, „das zu Adelmannsveld“ und in „Steinenbühl eines“. Seinen Erben, beziehungsweise seinen Brüdern - falls Conrad ohne Leibeserben sterben sollte - wird das Recht eingeräumt, die Güter innerhalb Jahresfrist nach dem Tode Conrads wieder rückzukaufen 27). Dieser Passus scheint jedoch nur zu beweisen, daß die ehemaligen Herren von Adelmannsfelden verarmt waren und kaum in der Lage gewesen sein dürften, jemals an einen Rückkauf der Güter zu denken.

Sie bilden im Hinblick auf die allgemeine Verarmung des niederen Adels im vierzehnten Jahrhundert keine Ausnahme 28). Ein Teil des Geschlechtes bleibt auf dem ererbzen Allodialgut um Adelmannsfelden seßhaft und läßt sich wie bisher in der Kirche von Adelmannsfelden bestatten. Um 1360 wird ein Konrad von Adelmannsfelden, auch „der Adelmann“ genannt, als Kirchherr angeführt und besitzt noch 1368 Lehen zu Mangoldshausen und Bühlerzell.

Wenige Jahre später erscheint Wilhelm von Schwabsberg als Kirchherr von Adelmannsfelden. Dies geht aus einer Verkaufsurkunde vom 13, Februar 1373 hervor, worin dieser dem Spital zu Dinkelsbühl den Kirchsatz zu Dillingen verkauft und ausdrücklich „Kirchherr von Adelmannsfelden“ genannt wird 28a ).

Die unternehmenderen Familienmitglieder verlassen ihren Stammsitz um die Mitte des vierzehnten Jahrhunderts und vertauschen die Ministerialität zu Ellwangen - nach dem Rechtssatz „Stadtluft macht frei“ - mit dem Bürgerrecht der schwäbischen Städte Hall und Gmünd. 1385 kauft der adelige Haller Bürger Konrad Adelmann die ellwangische Burg Neubronn oberhalb des Leintales bei Laubach und macht damit sein Geschlecht wieder landsässig 29). 1407 erwerben die Adelmann Schloß Hohenstadt, das sie 1530 zu ihrem Hauptwohnsitz erwählen, und 1435 Burg und Dorf Schechingen. Ihre Beziehungen zu Adelmannsfelden halten sie noch bis ins fünfzehnte Jahrhundert aufrecht, denn 1433 stiftet Wilhelm Adelmann von Adelmannsfelden, Herr zu Neubronn, einen Jahrtag in Adelmannsfelden zum Gedächtnis seines Vaters.

Über das weitere Schicksal von Adelmannsfelden werden wir verhältnismäßig spät unterrichtet. Am 14. Februar 1361 verkaufen die Grafen Ludwig VIII. und X. von Öttingen die Burg Adelmannsfelden mit Widumshöfen und Kirchsätzen zu Adelmannsfelden und Eschach, nebst allen Dörfern, Weilern, Eigenleuten, Vogteien, Gerichten, Steuern, Geleiten usw. - wie sie dies von ihrem Vetter Albrecht, der 1357 gestorben war, erhalten hatten - um 4000 Pfund Heller an die Abtei Ellwangen 30).

Auf welche Weise die Grafen von Öttingen in den Besitz der Herrschaft gekommen waren, läßt sich urkundlich nicht feststellen 31). Als Vögte des Klosters Ellwangen waren sie jedoch seit Ende des dreizehnten Jahrhunderts bestrebt, den Machtbereich der Abtei immer mehr einzuengen und damit selbst an Einfluß zu gewinnen. In diesem Zusammenhang wird es ihnen wohl auf Grund der guten Beziehungen zum Hause Habsburg geglückt sein, die Herrschaft Adelmannsfelden vom Reich zu erwerben. Seit Mitte des vierzehnten Jahrhunderts gerät jedoch ihre Expansionspolitik ins Stocken und sie sehen sich bald gezwungen, die errungenen Positionen aufzugeben 32). Der Versuch der Umklammerung des Ellwanger Territoriums war gescheitert, da die hierzu erforderlichen Geldmittel nicht ausreichten, ja sie mußten sich dazu entschließen, Teile ihres Herrschaftsbereiches zu veräußern. Auf diese Weise kam es 1361 zum Verkauf der Herrschaft Adelmannsfelden.

Je mehr die Macht der Grafen von Öttingen im Schwinden war, um so mehr begann das Kloster Ellwangen eine gegen Westen gerichtete Territorialpolitik. Die Kaufsumme von 4000 Pfund Heller für die Herrschaft Adelmannsfelden konnte die Abtei jedoch nicht ohne Geldaufnahme bezahlen und so barg die eben begonnene Machterweiterung bereits den Keim der Verschuldung in sich. Der Umfang der Herrschaft war bedeutend, läßt sich aber aus dem Zinsbuch des Klosters, das den irreführenden Titel „Salbüchlein der Probstey zu Zell“ führt und zwischen den Jahren 1361 und 1367 entstanden ist, nicht eindeutig feststellen 33).

Indessen war die Verschuldung des Klosters angewachsen, so daß bereits im Jahre 1363 an Sparmaßnahmen gedacht werden mußte, die aber erst in den Jahren 1367 bis 1373 durchgeführt wurden. Trotz der angespannten Geldlage schritt das Kloster im Jahre 1374 zum Ankauf der herrschaft Wöllstein im Kochertal, um seinen Machtbereich im Westen abzurunden. Drei Jahre später mußte sich aber der Abt wieder zu deren Verkauf entschließen. Die für das Klooster wichtigere Herrschaft Adelmannsfelden suchte man noch zu halten, bis die zunehmende Verschuldung auch zu deren Veräußerung zwang 34).

Am 7. Januar 1380 kommt es zwischen Abt Albrecht, Dechant Heinrich und dem Benediktiner-Konvent zu Ellwangen, und Yrta von Weinsberg, Wittwe nach dem Schenken Conrad von Limpurg, zu einem Kaufkontrakt, wonach „Gotteshaus, Vöste und Burg zu Adelmannsfelden mit als viel Leuten und Gütern als hernach geschrieben und begriffen ist“, „mit Vogtei, Gerichten, mit allen ihren Rechten und Zubehördten“ um den Kaufpreis von 3600 Gulden an Ytta von Weinsberg verkauft werden 35).

Die Urkunde gibt einen Begriff von dem Umfang der Herrschaft und nennt zuerst 4 Huben, 7 Lehen und 26 Selden in Adelmannsfelden, nebst Kirchsatz und den 7 Selden des Kirchherrn. Außerdem gehören zur Veste das Gericht im Dorf, 12 Eigenleute in Adelmannsfelden, 2 Baumgärten, 4 Krautgärten, der Hirtenstab, Badstube und Taverne, und schließlich der Kirchsatz in Eschach 36).

Jenseits des Waldes, d. h. des Virigundawaldes, werden 2 Lehen in Zum-holz, 1 Hof und 2 Lehen in Matzengehren, 1 Hof, 3 Lehen und 1 Mühle in Altmannsrot und ein Hof in Eggenrot genannt.

Diesseits des Waldes führt die Urkunde eine lange Reihe von Gütern an, und zwar 1 Hof, 2 Lehen und 2 Selden in Leinenfirst, ein Gattergült zinsendes Gut in Ebnat, 1 Lehen im Burgstall, den Haldenhof, 1 Hube und 1 Lehen in Gaishardt, und drei Mühlen im Tal der blinden Rot - die Kellers-, Seitzen- und Roden-Mühle.

Rechts der blinden Rot liegen 1 Gut und 2 Lehen in Bombrechtsweiler 37), 1 Hof und das Vogteirecht über einen Hof der Probstei Hohenberg in Lutstrut, der Ottenweilerhof 38). 1 Hof in Hinterbüchelberg, 2 Güter in Hertzern-Wallen 39), der Gehrenhof bei Eschach, 2 Lehen bei Sulzbach am Kocher, 1 Gut in Rübgarten am Kocher, 5 Lehen in Krasberg, die Mühle in Windbach, 1 Lehen in Aichenrain, 1 Hube, 1 Lehen und das Hillergut zu Haslach, 2 Lehen in Hohenberg, 1 Lehen in Uhlbach und das Kriegslehen in Wolfgang 40). Bei Bühlertann gelegen sind 2 Lehen in Grevenfischach 41), sowie das Vogteirecht und 1 Scheffel Hafer, den die Bauern unter sich umlegen, in Engelhofen. Bei Gaildorf wird 1 Hube in Ruppertshofen genannt.

Nördlich von Adelmannsfelden liegen 2 Lehen in Schönbronn, 2 Güter und ein Lehen in Hinterhütten und 1 Hof, 1 Lehen und 1 Gut in Vorderhütten 42), 2 Höfe in Wolfers 43), 1 Hof in Wald 44), der Cunenhof 45), 3 Höfe in Vorderwald, der Wolfweilerhof 46), der Ottenweilerhof 47), das Vogteirecht über den Mayer-Horant-Hof der Probstei Hohenberg, sowie 5 Lehen und 1 Hof in Schönenberg und 3 Lehen und 1 Hof in Vorhardsweiler.

Ferner nennt die Urkunde von 1380 einige Güter, die ehedem den Herren von Gulden gehört hatten 48), und zwar 6 Güter und den Nordhardtforst in Pommertsweiler, 2 Güter in Lutstrut, 2 Güter in Höfen, 2 Güter in Vorhardsweiler und je 1 Gut in Steinenbühl, Stöcken und Bühler.

Hierzu kommen noch die Erwerbungen, die die Äbte von Ellwangen seit der Übernahme der Herrschaft gemacht hatten. So hatte Abt Kuno nach 1361 von Albrecht den Haurgken ein Gut in Windau erworben 49), 3 Lehen in Rübgarten von der Kammerin, 1 Lehen in Büchelberg von den Matzenstein in Gmünd und 1 Gut in Lutstrut von „der Puchin Mann von Nürnberg“. Abt Kuno hatte den Besitz der Herrschaft durch Ankauf von 2 Lehen des Contz im Steinhaus in Vorhardsweiler vermehrt, ferner durch einen Hof des Götz von Rot in Pommertsweiler und 1 Gut in Aichenrain, das er von den von Münckheim gekauft hatte.

Anschließend an die Aufzählung der Güter nennt die Urkunde die Eigenleute, die teils auf den genannten Höfen saßen, teils in der weiteren Umgebung der Herrschaft wohnten, wie beispielsweise des Becken Schwester-Sohn in Laufen am Kocher, der Segeler in Heilberg, Mangold in Sontheim, oder der Pöllheimin Sohn in Pfahlheim. Nach den Eigenleuten werden die eigenen Frauen angeführt, so zum Beispiel die Galsterin in Pommertsweiler, Schillings Tochter in Reichertshofen, die jung Peterin in Kottspiel, oder des Mayers Weib in Neuler und ihre Schwester in Sulzdorf.

An Waldungen zählt die Urkunde den halber „Fürngrund“ auf, das Burkach, das Purrach und das Fürthenn im Tal der blinden Rotbei Adelmannsfelden, sowie das halbe Holz zu Rübgarten und das zu Seelach. Schließlich werden noch vier Weiher als Zubehör der Herrschaft genannt, und zwar einer in Lutstrut, einer in Altmannsrod und zwei ehedem Guldensche in Pommertsweiler.

War den Schenken von Limpurg schon 1254 der Wildbann über den westlichen Teil des Virigundawaldes verliehen worden 50), so wird dieser im Jahre 1398 durch Kaiser Wnzel erneut bestätigt. In späteren kaiserlichen Lehensbriefen an die Limpurger wird ausdrücklich das „Halsgericht zu Adelmannsfelden“ genannt 51). Die Burg Adelmannsfelden wird ihnen wohl nur zum gelegentlichen Jagdaufenthalt gedient haben, sonst aber der Sitz eines Pflegers gewesen sein, dem die Verwaltung der Herrschaft anvertraut war.

Außer auf ihren Stammgütern bei Schwäbisch Hall waren die Schenken von Limpurg seit dem vierzehnten Jahrhundert Herren von Gaildorf. Im Mai 1374 „in den Kruzwochen“ empfängt überdies Schenk Conrad vom Abt von Ellwangen die Burg Schmiedelfeld, die ehedem sein Bruder, Schenk Albrecht, zu Lehen hatte 51a ). Schenk Friedrich erwarb 1394 durch Heirat mit Elisabeth von Hohenlohe einen Teil der bayrischen Herrschaft Speckfeld. Nach seinem Tod teilten sich seine Söhne 1441 im Besitz. Konrad erhielt die Herrschaften Gaildorf und Schmiedelfeld, Friedrich die Limburg und die Herrschaft Adelmannsfelden 52). In gemeinsamer Verwaltung blieben die Waldungen und Weiher um Adelmannsfelden und die Herrschaft Speckfeld, deren restlicher Teil 1445 durch Kauf erworben wurde.

Bei der endgültigen brüderlichen Teilung im Jahre 1481 fiel die Herrschaft Speckfeld der jüngeren Linie zu, die 1445 Obersontheim angekauft hatte, sodaß man seither die Linien Limpurg-Gaildorf und Limburg-Speckfeld-Sontheim unterschied. Die Adelmannsfelder Waldungen wurden in der Weise geteilt, daß die Grenze des großen Wildbannes von Sontheim kommend die Bühler aufwärts bis zum Weiler Bühler führte, von dort die Straße nach Hinterbüchelberg -- Straßdorf -- Vorderbüchelberg -- Wilflingen, um schließlich mit dem Unterlauf der blinden Rot den Kocher zu erreichen 53). Der westliche Teil wurde Limpurg-Gaildorf, der östliche Limpurg-Speckfeld zugesprochen.

Im Zuge der Teilung hatte Limpurg-Speckfeld einen Betrag von 4200 Gulden 54) zum Wertausgleich an Limpurg-Gaildorf zu zahlen. Um diese Summe flüssig zu machen , mußte sich die Speckfelder Linie unter anderem zur Verpfändung der Herrschaft Adelmannsfelden entschließen. Unter Vorbehalt des Patronats- und Episkopalrechts wurde sie im Jahre 1482 an den limpurgischen Amtmann in Adelmannsfelden, Götz von Bachenstein, verpfändet 55).

Bei dieser Regelung ist es aber nur kurze Zeit geblieben. Am Mittwoch nach dem St. Georgstag des Jahres 1493 vekaufen nämlich „ des Heiligen Römischen Reiches Erbschenken und Semoerfreyen“ Wilhelm und Friedrich zu Limpurg dieganze Herrschaft Adelmannsfelden um den Kaufpreis von 3500 Gulden an Georg von Vohenstein „sub pacto retrovendendo“, d. h. mit der Klausel, daß sie nach Ablauf von zehn Jahren auf „ewige Zeit“berechtigt bleiben sollten, die Herrschaft um denselben Kaufpreis zurückzuerwerben 56). Ausgenommen von dem Verkauf blieb die Malefiz, d. h. die Blutgerichtsbarkeit, sowie das Patronats- und Episkopalrecht, welche weiter der Limpurger Regierung in Obersontheim zustehen sollte 57).

Die Herren von Vohenstein waren ehemalige Dienstmannen der Limpurger und auf der Burg gleichen Namens in Westheim bei Schwäbisch Hall zuhause 58). Mit Adelmannsfelden standen sie schon längere Zeit in Verbindung, denn wir hören, daß 1401 ein Conrad von Vohenstein durch seine Heirat mit Margarete von Lohr den Burgstall bei Adelmannsfelden erworben hat, den Margarete von Lohr einige Jahre zuvor von Katharina von Adelmannsfelden geerbt hatte. Kurze Zeit später, im Jahre 1405, verkaufen Heinrich von Vohenstein und seine Frau ihren bei Adelmannsfelden gelegenen Hof, „genannt Etzelgehren“, um 80 Gulden an die Schenken von Limpurg 59).

Der Umfang der Herrschaft Adelmannsfelden hat sich während der hundert Jahre Limpurger Herrschaft wenig verändert. Neben der Neuerwerbung des eben genannten Metzelgehrenhofes war lediglich ein Hof in Bühler hinzugekommen, wo die Herrschaft Adelmannsfelden, abwechselnd mit dem Kapitel in Ellwangen, alle drei Jahre die Gemeindeobrigkeit und den Kirchweihschutz ausübte 60).

Was die Kirche in Adelmannsfelden betrifft, deren Patronats- und Episkopalrecht sich die Limpurger vorbehalten hatten, so war im Jahre 1473 von den Brüdern Wilhelm und Friedrich zu Limpurg eine mit Gütern in Gaishardt, in Bronnen und an der Rot dotierte Pfründe gestiftet worden, um die neuerrichtete Kaplanstelle in der vor Adelmannsfelden gelegenen Kapelle „zu St. Leonhard und St. Barbara“ auszustatten 61).

Im Jahre 1503 kauften die Herren von Vohenstein einen Teildes Weilers Straßdorf von den Brüdern Fickel um den Betrag von 80 Gulden 62). Eine Abbildung der Burg Adelmannsfelden aus der Haller Chronik des Johann Herold vom Jahre 1541 zeigt die Festung von Wall und Graben umgeben und nur durch zwei Zugbrücken mit dem Dorf und der Kirche verbunden 63). Diese lag außerhalb der ersten Umwallung in Spornlage hoch über dem Rot-Tal gegen Osten.
Den Bedingungen des Kaufbriefes von 1493 entsprechend, versuchten die Schenken von Limpurg die Herrschaft im Jahre 1530 einzulösen. Nach Jahren des Verhandelns kam es schließlich 1538 zu einer vertraglichen Einigung in der Weise, daß die Herrschaft bis zum Ableben der Kinder des derzeitigen Herrn von Adelmannsfelden, Ludwig von Vohenstein, im Besitz der Vohensteiner bleiben sollte 64).

1561 traten die Schenken von Limpurg der Reformation bei. Damit wurde Adelmannsfelden -- nach dem Grundsatz „cujus regio, ejus religio“ -- automatisch evangelisch. Die Kaplanspfründe „zu St. Leonhard und St. Barbara“ fiel fort und wurde mit der Pfarrstelle zu Adelmannsfelden vereinigt 65). Diese unterstand seitdem dem Limpurger Consistorium in Obersontheim 66).

Vom Mai 1588 datiert ein Vetrag zwischen Fürstprobst Wolfgang von Ellwangen und den Brüdern Ludwig und Hans Christoph von Vohenstein zu Adelmannsfelden, betreffend die malefizische, geistliche und hohe Obrigkeit auf den Vohensteinschen nach Ellwangen lehnbaren Gütern, Jagd (Streitigkeiten mit dem Amt Tannenburg), Zollholz und Feldrichter an Vohensteinisch - Ellwangischen Orten. Vohensteinische Untertanen, die in eine Ellwangische Pfarrei gehören, also katholisch geblieben sind, sollen dorthin gehen und den neuen Kalender halten dürfen 66a ).

Im Jahre 1598 kaufte Hans Ludwig von Vohenstein die 1572 neuerrichtete Mahl- und Brettermühle im Rot-Tal bei Adelmannsfelden um 2400 Gulden, die jedoch während des Dreissigjährigen Krieges zertstört wurde 67). Die Gründung der Weiler Haid 68) und Mäderhof 69) geht auf die Initiative der Herren von Vohenstein zurück 70), ebenso die von Wildenhäusle 71), das ursprünglich eine Viehweide des nahe gelegenen Wildenhofes war, den die Vohenstein als Meierhof bewirtschafteten 72). Nördlich vom Wildenhof, am Beginn des Bühlertales, hatten sie den Bachlauf zum sogenannten Eisenweiher gestaut und betrieben dort eine Hammerschmiede mit drei Frischfeuern und Hämmern. Im Dreißigjährigen Krieg ist diese Anlage wieder zerstört worden 73 ). In einiger Entfernung davon, Bühler
abwärts, wurde die Neumühle am Mühlenweiher abgelegt, die als Mahl- und Brettermühle eingerichtet wurde 74).


Auszug aus der Stammtafel der Herren von Vohenstein



Georg von Vohenstein
kauft 1493 Adelmannsfelden
† 1524
oo N.N. von Musax
I
Jörg
1503 - 1530
_________________________I_________________________
I                                                                                                    I
     Ludwig                                                                               Georg Wilhelm
† 19. 8. 1581                                                                            genannt 1534    
oo 1.Veronika von Landsberg                                                                                                   
oo 2. Agnes von Rusdorff                                                                                                   
_____I________________________________________________________
I                                        I                                        I                                       I
          Otto                     Johann Ludwig             Johann Christoph               Johann Jakob
Obrist, 1610 auf               1610 auf dem                            1610 auf                          1610 auf   
Adelmannsfelden                   Ottenhof                       Vorhardsweiler                    Metzelgehren
     † 1621                               † 1617                               † 1622                        † 16. 7. 1623
oo Anna Margarethe              oo Catharina                     oo Catharina                  oo Johanna Martha
von Berlichingen              von Crailsheim                  von Thalheim                         Schlezin     
† 1641                             † 1623                               † 1623                                    I    
                 _________________________________I                                        I
                                                   I                                                      I                                                   I                                  
            Johann Albrecht                           Johann Philipp                          Johann Veit
               im Schloß zu Adel-                         im neuen Haus zu                 zu Adelmannsfelden
            mannsfelden und                            Adelmannsfelden                   und Metzelgehren
        auf dem Ottenhof                           und Vorhardsweiler                   † 29. 3. 1694
             † 1663                                             † 1659                                oo Elisabeth
           oo Katharina                                 oo Margarethe                          von Helmstedt
        von Berlichingen                            von Wlasberg                           † 21. 7. 1705
             I                                                        I                                                  I
        Philipp Gottfried                                  Ernst Albrecht                           Magdalena
       zu Adelmannsfelden,                            zu Adelmannsfelden                       Margarethe
        Metzelgehren                                 und Vorhardsweiler                            † 1717
               und Ottenhof                                        † 1698                                    oo Tobias Onz
                       * 7. 7. 1626                                  oo 10. 10. 1696                         oo 1661 von der Leyen
oo 16. 6. 1678                                 Maria Barbara                                      
Margarethe Juliana                           von Woellwarth                                      
von Sperberseck                                                                                         
† 14. 3. 1719                                                                                            
    I_______________________                                                  
I
Ludwig Christoph
zu Adelmannsfelden, Metzelgehren
und Ottenhof
Sophie Charlotte Freiin von Stein
* 16. 3. 1690 † 20. 2. 1772
___________________________I___________________________
I                                                                                                           I
   Drei Töchter                                                                                Johann Ludwig
     
siehe Stammtafel                                                                   * 11. 10. 1719 † 9. 7. 1737
der Vohensteinschen Erben                                                             als letzter seines Stammes





Die zielbewußte Ausgestaltung der Herrschaft Adelmannsfelden geht auch aus dem Umstand hervor, daß es die Herren von Vohenstein verstanden, im Jahre 1602 von Kaiser Rudolf II. die Freiheit ihrer Herrschaft von fremden Gerichten zu erwirken und gleichzeitig ein Privilegium gegen den Wucher der Juden zu erhalten 75).

War die Herrschaft bislang stets in einer Hand geblieben, so teilten sich im Jahre 1610 vier Brüder Vohenstein in ihren Besitz. Otto erhielt Schloß Adelmannsfelden, Johann Ludwig den Ottenhof, der als „adelige Wohnung“ ausgebaut worden war, Johann Christoph wurde auf Vorhardsweiler verwiesen, das er 1607 durch den Ankauf der damals bestehenden zwei Höfe ebenfalls zu einer „adeligen Wohnung“ umgestaltet hatte 76), und Johann Jakob erhielt den Metzelgehrenhof.

Vorhardsweiler, das in den Wäldern jenseits des Rötenbaches, also ziemlich weit westlich von Adelmannsfelden gelegen war, gefiehl Johann Christoph auf die Dauer nicht als ständiger Wohnsitz. Gegen den Willen seines Bruders Otto begann er daher mit dem Neubau eines Hauses am Adelmannsfelder Dorfweiher. Außerdem erwarb er 1616 den Hof „zu den Höfen“ bei Hinterbüchelberg von Veit Gentner um den Preis von 3000 Gulden 77).

Als Otto von Vohenstein im Jahre 1621 ohne Hinterlassung männlicher Erben starb und Johann Ludwigs einziger Sohn, der schon 1617 seinem Vater in der Erbfolge hätte folgen sollen, verschollen blieb, fiel sowohl das Schloß Adelmannsfelden als auch der Ottenhof an Johann Christoph 78).

Als dieser 1622 starb und im folgenden Jahr sein Bruder Johann Jakob, machten die Schenken von Limpurg, gestützt auf den Vertrag von 1538, ihr Einlösungsrecht geltend.

Die Herren von Vohenstein waren aber auch jetzt nicht geneigt, aus dem Besitz zu weichen. Es entspannen sich langwierige Verhandlungen, die sich bis über die Mitte des Jahrhunderts hinzogen.

Indesssen saß seit 1623 Johann Jakobs Sohn Johann Veit auf Metzelgehren, das sich noch sein Vater zu einem stattlichen Ansitz hatte ausbauen lassen. 1641 erwarb er zu dem bereits 1503 erkauften Teil des Weilers Straßdorf dessen Rest von der Herrschaft Hohenstadt hinzu 79) und rundete damit seinen Besitz ab.



Kapelle

Friedhofskapelle in Adelmannsfelden


Johann Christophs Söhne hatten sich in die Erbschaft nach ihrem Vater in der Weise geteilt, daß Johann Albrecht das Schloß in Adelmannsfelden und den Ottenhof übernahm, sein jüngerer Bruder Johann Philipp Vorhardsweiler und den von seinem Varter begonnenen Neubau am Adelmannsfelder Dorfweiher. Bald hatte er diesen vollendet und nahm darin seine ständige Wohnung. Nach dem Tode seines Sohnes Ernst Albrecht im Jahre 1698 scheint der Bau dem Verfall preisgegeben worden zu sein, denn er findet in keiner Urkunde mehr Erwähnung 80 ).

Die seit dem Jahre 1622 andauernden Verhandlungen zwischen den Schenken von Limpurg und den Herren von Vohenstein fanden erst im Jahre 1662 im Vergleichsweg ihren Abschluß. Man einigte sich daingehend, die Herrschaft Adelmannsfelden als Vohensteinsches Rittermannslehen anzuerkennen. Die Limpurger verpflichteten sich, den Vohensteinischen -- im Falle des Aussterbens des Vohensteinschen Mannesstammes -- 3000 Reichsthaler auszubezahlen. Sollten zu diesem Zeitpunkt nur mehr Kinder der Töchter am Leben sein, ermäßigte sich die Summe auf 2000 Reichsthaler. Außerdem versprachen die Schenken von Limpurg, den Metzelgehrenhof oder Pttenhof den Vohensteinischen Töchtern oder deren Erben zu freiem Eigen zu überlassen 81 ).

Einen bemerkenswerten Einblick in die Zeitverhältnisse gibt die Polizei- und Dorfordnung für Adelmannsfelden vom 12. Januar 1680 82 ).
Sie ist von den Vettern Johann Veit, Philipp Gottfried und Ernst Albrecht von Vohenstein erlassen und gibt im ersten Abschnitt strenge Anweisungen für den Besuch des Gottesdienstes. Auf Gotteslästern und Fluchen sind hohe Strafen gesetzt, ebenso auf Ehebruch, Unzucht, Rauferei, Schlemmerei bei Taufen und Hochzeiten. Ein Abschnitt handelt „Vom danzen, spielen und anderer üppigkeit“, ein anderer „Von erhalt- und säuberung der brunnen“, oder „Von dem unnützlichen gaißviech, sowohl in den häußern als waiden“. Die Licht- und Kunkelstuben werden des Nachts ganz verboten, „weilen in solchen nichts als unnüz geschwäz und anderen kugelfuhren geübet werden“. Weitere Abschnitte handeln von „Wirth und bierbräuer“, „Von becken“, „Von metzger und fleischbank“. Die beiden Wirte des Ortes sollen sich befleißigen, nur guten Wein einzukaufen, der dann mit zwei Kreuzer das Maß besteuertz wird. Die Bäcker sollen darauf sehen, kein untergewichtiges Brot zu backen, wie dies schon oft vorgekommen sei usw. 83 ).



Stammtafel der Vohensteinschen Erben




Ludwig Christoph von Vohenstein
zu Adelmannsfelden, Metzelgehren etc.
† 27. 7. 1730 Adelmannsfelden
oo 19. 10. 1710 Adelmannsfelden
Sophie Charlotte von Stein
des Freiherrn Wolfgang Ludwig von Stein
Herrn auf Bechinmgen und Stotzingen,
Kaiserlicher Rat, Tochter
* 16. 3. 1690
† 20. 2. 1772 Adelmannsfelden
__________________________I____________________________
I                                                    I                                                       I
Eleonore Magdalena                      Marie Auguste                           Johanna Charlotte
* 15. 3. 1712                                * 18. 10. 1713                                     * 8. 6. 1718  
Adelmannsfelden                         Adelmannsfelden                              Adelmannsfelden
           † 1778 Heilbronn                            † 21. 1. 1736                         † .. 7. 1793 Kirchheim u.Teck
oo 17. 5. 1733                              oo 17. 5. 1733                                  oo 11. 2. 1740
Adelmannsfelden                         Adelmannsfelden                                    Sindlingen ? 
Martin Eberhard                       Johann Friedrich                             Ludwig Wilhelm
von Jungkenn                           von Nettelhorst                                  von Bernerdin
† 23. 6. 1769                                     † 4. 1. 1770                                    † 15. 2. 1774   
Adelmannsfelden                                         I                                           Adelmannsfelden
___________________I__________________   
I                                                                         I   
Charlotte Christina                                   Caroline Wilhelmine
* 1734                                                               * 1735    
† vor 1769                                                      † 16. 11. 1812
oo vor 1757                                                      oo 6. 10. 1753
Samuel Friedrich                                               Franz Carl     
von Gültlingen                                                 von Harling   
                                                                       
herzogl. württ. Obrist
                                                                        bei der Garde zu Pferd





Da die Herren von Vohenstein in gleicher Weise wie die Schenken von Limpurg evangelisch geworden waren, beanspruchten sie eine entsprechende Teilnahme am Kirchenregiment. Nach langem Verhandeln mit dem Obersontheimer Consistorium einigte man sich im Jahre 1685 dahin, daß Abordnungen hinsichtlich des Kultus und des Kirchengebetes gemeinschaftlich erlassen würden, das Patronats- und Episkopalrecht aber nach wie vor Limpurg vorbehalten bliebe 84 ).

Als Johann Veit am 29. März 1694 auf Metzelgehren ohne Hinterlassung männlicher Erben gestorben war, fiel der Hof an seinen Vetter Philipp Gottfried zurück. Dieser war 1663 seinem Vater Johann Albrecht im Besitz der Burg Adelmannsfelden gefolgt und erhielt im Jahre 1695 von Schenk Vollrat von Limpurg die im Dreißigjährigen Krieg zerstörte Scheuttmühle 85) als Ersatz für den Hof in Zimmerberg zugesichert 86), falls das Stift Ellwangen diesen Hof als erledigtes Afterlehen von den Vohenstein entziehen sollte. Dies war denn auch im Jahre 1713 der Fall. Indessen war die Mühle von fremden Unternehmern im Jahre 1709 als Papiermühle wieder aufgebaut worden.

Philipp Gottfried starb 1696, zwei Jahte später sein Vetter Ernst Albrecht,der keine männlichen Erben hinterließ. So fiel die gesamte Herrschaft Adelmannsfelden an Philipp Gottfrieds einzigen Sohn Ludwig Chrisoph, der am 9. August 1689 das Licht der Welt erblickt hatte,

Johann Veit hatte 1694 nur eine Tochter hinterlassen, die mit dem Hauptmann im Fürstenbergschen Regiment, Toboas Onz von der Leyen, vermählt war. Dieser machte nach dem Tod seines Schwiegervaters Ansprüche auf Metztelgehren geltend. Seine Spolienklage wurde jedoch 1695 vom Hofgericht in Rottweil abgewiesen, ebenso 1707 beim Reichahofrat in Wien als Appellationsinstanz, so daß Ludwig Christoph 1708 in den Besitz von Metzelgehren immittiert wurde.

Gewissermaßen als Ersatz für seinen Verzicht wurde Tobias Onz von der Leyen die Teilnahme seiner Nachkommen an der von Limpurg für den Fall des Erlöschens der Herren von Vohenstein vorgesehenen Entschädigung der Vohensteinischen Töchter zugesagt 87). Johann Veits Wittwe bewohnte den Metzelgehrenhof noch bis zu ihrem Tode am 21. Juli 1705.
Seither stand das Gebäude leer und mußte bald wegen Baufälligkeit um ein Stockwrek niedriger gemacht werden. 1730 wurde das Gut verpachtet.

1716 brachte Ludwig Christoph die im Dreißigjährigen Krieg zerstörte, seither aber wieder hergestellte Hammerschmiede wieder in den Besitz der Vohenstein, die später von seinen Erben gemeinschaftlich betrieben wurde 88). 1719 brannte der Ottenhof ab, nachdem er seit 1662 öde gestanden war 89).

Indessen waren 1713 mit Schenk Vollrath die Grafen von Limpurg -Speckfeld im Mannesstamm erloschen, sodaß die vertragliche Einigung zwischen Limpurg und Vohenstein vom Jahre 1662 nicht mehr zu Recht bestand. Ludwig Christoph machte auch dementsprechend seine Ansprüche auf die Herrschaft Adelmannsfelden beim Reichshofrat in Wien geltend. Er sollte es aber nicht mehr erleben, daß seine Ansicht -- wonach Adelmannsfelden nunmehr zum freien Allodialgut der Vohenstein geworden sei -- bestätigt wurde 90) , denn dieser Entscheid erfolgte erst 1739. Ludwig Christoph war aber bereits am 27. Juli 1729 gestorben und hiinterließ -- außer seiner Wittwe Sophie Charlotte, geborenen Freiin von Stein, und drei Töchtern -- nur einen einzigen Sohn, Johann Ludwig.

Aber auch diesem sollte sollte es vom Schicksal nicht gegönnt sein, den Anfall der Herrschaft zu erleben. Noch nicht achtzehn Jahre alt ertrank Johann Ludwig am 9. Juli 1737 bei einer Kahnfahrt im Adelmannsfelder Dorfweiher.. Mit ihm erlosch der Vohensteinsche Mannesstamm. Als zwei Jahre später das Urteil des Wiener Reichshofrates eintraf, das die Herrschaft Adelmannsfelden als Vohensteinisches Allod bestätigte, war diese Entscheidung durch die jüngsten Ereignisse überholt. Die Limpurger Allodialerbenstrengten nunmehr erneut einen Prozeß auf Einlösung der Herrschaft an, der sich über ein halbes Jahrhundert in die Länge ziehen sollte 91).

Mit dem Tode Johann Ludwigs waren seine drei Schwestern in das Erbe der Herrschaft eingetreten. Die Verwaltung wurde in einer Hand belassen und dem bisherigen Vogt, Gotthard Egelhaaf als Gemeinschaftlichen Verwalter übertragen 92), Die Ökonomie der Herrschaft war gut eingerichtet. Besonderer Wert war der Oflege des Obstes beigelegt. Nicht nur im Schloßgarten selbst, sondern auch in den Gärten des Dorfes fand man die besten Obstsorten vertreten, insbesondere Birnbäume, aber auch hundertjährige Eichen bewiesen die sorgsame Voraussicht der Vohensteinschen Vorfahren 93).

Noch zu Lebzeiten des jungen Johann Ludwig hatten sich dessen beide ältere Schwestern in einer Doppelhochzeit am 17. Mai 1733 in Adelmannsfelden verheiratet. Eleonore Magdalena Juliana vermählte sich mit dem damals herzoglich württembergischen Grenadierhauptmann Martin Eberhard von Jungkenn, genannt Münzer von Mohrenstamm. Die jüngere -- Marie Auguste -- wurde dem fürstlich Hesssen-Kasselschen Dragoner-Lieutnant Johan Friedrich von Nettelhorst angetraut. Im Februar 1740 vermählte sich auch Johann Ludwigs jüngste Schwester -- Johanna Charlotte -- und reichte Ludwig Wilhelm von Bernerdin, zum Pernthurm und Pregrath, Herrn auf Sindlingen, die Hand zum Ehebund 94).

In der Burg Adelmannsfelden, die 1730 als „sehr alt mit Gräben, Zwinger und Gemäuer umgeben“ geschildert wird 95), war die alte Frau von Vohenstein wohnen geblieben.

Bald nach ihrer Vermählung nahm auch die junge Menage Bernerdin Wohnung im Schloß, wo am 10. Januar 1748 Franziska Theresia von Bernerdin, die spätere Gräfin von Hohenheim, zur Welt gekommen ist96).

Martin Eberhard von Jungkenn hatte bald den württembergischen Dienst verlassen und war erst in österreichisch-kaiserliche, und dann in königlich-preußische Dienste übergetreten. Wenige Jahre nach seiner 1754 in Wesel erfolgten Beförderung zum preußischen Generalmajor hatte er seinen Abschied genommen, um sich nunmehr dauernd in Adelmannsfelden niederzulassen 97). Damit wurde eine Neuregelung hinsichtlich der Verwaltung von Adelmannsfelden notwendig 98), zumal sich auch ein Urenkel des 1694 verstorbenen Johann Veit von Vohenstein, der kurbayrische Hauptmann Philipp Onz von der Leyen, mit Ansprüchen auf einen Teil der Herrschaft gemeldet hatte 99).

1759 kam es zu einer geschwisterlichen Teilung in der Weise, daß Eleonore von Jungkenn die Burg Adelmannsfelden mit Nebengebäuden, Maierei und Ökonomie zugesprochen erhielt. Die Töchter der bereits 1736 verstorbenen Marie Auguste von Nettelhorst, und zwar Charlotte von Gültlingen und Caroline von Harling, erhielten den Wildenhof und Metzelgehren, und Johanna Charlotte von Bernerdin wurde auf den Ottenhof und Vorhardsweiler verwiesen 100).

General von Jungkenn ließ nunmehr die alte unwohnliche Veste zum größten Teil abbrechen und gestaltete aus dem restlichen noch gut erhaltenen Teil ein der Zeit entsprechendes wohnliches, äußerlich anspruchsloses Schloß 101), das 1761 fertiggestellt war 102). Im Zuge dieses Umbaues wurde auch das sogenannte Lehnshaus neben dem Schloß errichtet, das Jungkenn seinem Schwager Bernerdin als Ersatz für seine alte Wohnung in der ehemaligen Burg überließ 103).

Ludwig Wilhelm von Bernerdin bewohnte nun abwechselnd das Lehnshaus und den Ottenhof, der in der Zwischenzeit -- seit dem Brand von 1719 -- wieder aufgebaut worden war 104). Als Wohnung für den gemeinschaftlichenVogt wurde das Amtshaus über dem ehemaligen südlich des Schlosses gelegenen Wallgraben errichtet 105). Bis dahin war die Vogtei im Hause des heutigen „Schulzenbauers“ untergebracht gewesen.


Vohanstein

Der letzte Vohenstein


1762 erfloß das Urteil des Reichskammergerichts zu Gunsten von Philipp von Onz. Die Herrschaft sollte nunmehr in folgender Weise geteilt werden: Onz sollte ein Drittel, Jungkenn zwei Neuntel, Bernerdin zwei Neuntel und Gültlingen und Harling je ein Neuntel erhalten 106). Die Vohensteinschen Allodialerben gaben sich aber mit dieser Entscheidung nicht zufrieden und erhoben Einspruch gegen das Urteil zu Gunsten von Philipp von Onz. Die weitere Prozessführung bewirkte aber nur eine Verschlechterung der Lage, denn 1765 erfolgte ein weiteres Urteil des Reichskammergerichts zu Wetzlar, wonach Philipp Onz von der Leyen vorläufig in ein Drittel der Herrschaft Adelmannsfelden eingewiesen wurde 107). Noch im Herbst des gleichen Jahres nahm er vom Metzelgehrenhof Besitz und bewirtschaftete ihn auf eigene Rechnung 108).

Die Vohensteinschen Erben mußten sich nun wohl oder übel in die neue Lage fügen. Philipp von Onz behielt den Metzelgehrenhof mit 41/2 Morgen Garten, 65 Morgen Acker, 60 Morgen wiesen und 88 Morgen Viehweide. Außerdem wurden ihm die Burghardsmühle mit etlichen Wiesen und eine Reihe von kleineren Weihern überlassen.

Eleonore von Jungkenn erhielt neben dem Schloß ein zweistöckiges Bauernhaus mit Wagenremise, eine zweistöckige Scheuer mit Tenne, das Viehhaus, ein kleines Fischhaus am Klingbrunnen, sowie das Meiereigut mit 63 Morgen Acker, 55 Morgen Wiesen, 90 Morgen Weide und 7 Morgen Schloßgarten, nebst einem Anteil am Klingbrunnenweiher und Dorfweiher.

Johanna Charlotte von Bernerdin bekam die Ottenhofmühle, das zwei-stöckige Lehnshaus in Adelmannsfelden mit Backhaus, 24 Morgen Acker und Wiesen und 15 Morgen Weiher, den Ottenhof und Vorhardsweiler mit 93 Morgen Acker, 40 Morgen Wiesen, 7 Morgen Weiden und 5 Morgen Garten.

Auf Charlotte von Gültlingen und Caroline von Harling entfielen zusammen der Wildenhof mit 3 Morgen Garten, 59 Mortgen Acker und 25 Morgen Wiese, sowie ein unbezimmerter Hof in Straßdord mit 1 Morgen Garten, 39 Morgen Acker, 27 Morgen Wiese und 13 Morgen Viehweide.

In gemeinschaftlicher Verwaltung blieb das zweistöckige Amtshaus mit Nebengebäuden, 6 Morgen Acker, und 3 Morgen Wiesen, das Bräuhaus 109), ein besonderer Viehstall zwischen Amtshaus und Bräuhaus, das Jägerhaus mit Bürgergefängnis 110), die Zehend-, Jagd- oder Wildscheuer mit Schafstall, ferner die Hammerschmiede mit Garten, 5 Morgen Acker,
3 Morgen Wiese und 3 Morgen Weide und schließlich die Ziegelhütte mit 7 Morgen Acker und 5 Morgen Wiese. Diese war seinerzeit in der Nähe des Wildenhofes und von den Herren von Vohenstein errichtet worden 111).


Osten



Schloß Adelmannsfelden von Osten



Caroline Wilhelmine von Harling, geborene von Nettelhorst, verkaufte mit Einwilligung ihres Gemahls, Franz Carl von Harling, ihren Anteil, gleich einem Sechstel an Herrschaft und Ort Adelmannsfelden mit Zubehör, Rechten und Untertanen, am 10. November 1767 um 10000 Gulden und 100 Gulden Schlüsselgeld an Joseph Anselm, Reichsfreiherrn Adelmann von Adelmannsfelden, Herrn auf Schechingen, Hohenstadt und Leinweiler, kaiserlichen Wirklichen Kammerherrn, fürstl. Ellwangischen Geheimen Rat und Oberamtmann zu Heuchlingen, Ritterrat, -- wodurch die Prozeßlage noch verwickelter wurde, denn über die Ansprüche der Limpurger Allodialerben war noch immer kein Urteil erflossen 112).

Den Höhepunkt der prozessualen Streitigkeiten bildete aber das sogenannte Wildenhofer Blutbad vom 16. November 1771, das später in einem Kupferstich festgehalten wurde.

Nach dem Tode ihres Mannes im Jahre 1769 wollte Eleonore von Jungkenn ihren Anteil von zwei Neuntel an der Herrschaft Adelmannsfelden veräußern, da sie sich nach Heilbronn in die Nähe von Verwandten zurückgezogen hatte 113). Mit dem Verkauf ihres Anteils hatte sie ihren angeheirateten Neffen, Samuel Friedrich von Gültlingen, beauftragt, der sich indessen auf dem Wildenhof einen bescheidenen Ansitz hatte errichten lassen 114). Kurzerhand setzte sich dieser selbst in den Besitz des Jungkennschen Anteils, nachdem er sich -- unter Vorweisung eines Handschreibens der Frau von Jungkenn und unter Zuziehung eines kaiserlichen Notars -- von den Jungkennschen Untertanen hatte huldugen lassen. Da der Widerspruch von Eleonore von Jungkenn gegen diese Handlungsweiseerfolglos blieb, wandte sie sich an das ritterschaftliche Direktorium des Kantons Kocher, desssen wiederholte Vorstellungen bei Herrn von Gültlingen unbeantwortet blieben.

So kam es schließlich auf Betreiben einiger Kanton Kocherscher Ritterräte, insbesondere desReichsfreiherrn von Adelmann, zur Realexekution. Dieser nahm sich als persönlicher Freund des verstorbenen Generals von Jungkenn der ganzen Angelegenheit mit besonderem Eifer an, zumal er auch wegen des 1767 von ihm erworbenen Harlingschen Anteils an der Herrschaft Adelmannsfelden mit Samuel Friedrich von Gültlingen in einem Prozeß stand 115). Nach erneuten fruchtlosen Verhandlungen rückten am Morgen des 16. November 1771 -- unter Führung des Exekutions-Kommissars General von Woellwarths -- 25 Gmünder Soldaten und ebensoviele württembergische Husaren, unter je einem Leutnant, sowie an die 300 adelmännische Bauern gegen den Wildenhof vor und forderten dessen Übergabe. Auf die Weigerung des Herrn von Gültlingen wurde der Hof gewaltsam gestürmt, wobei es auf Seite der Verteidiger sechs Tote und zwanzig Verletzte gab. Herr von Gültlingen wurde mit seiner Familie als Gefangener ins Schloß nach Adelmannsfelden und von dort nach Eßlingen. dem Sitz des ritterschaftlichen Direktoriums des Kantons Kocher gebracht. Die ehedem Jungkennschen Untertanen mußten im Schloßhof von Adelmannsfelden ihrer alten Herrin huldigen und wurden daraufhin entlassen 116 ).

Im Februar 1774 starb die alte Frau von Vohenstein, die jahrzehntelang gelähmt an ihr Bett gebunden gewesen war 117). Zwei Jahre später folgte ihr ihr Schwiegersohn Ludwig Wilhelm von Bernerdin nach.

Sowohl die Jungkennschen als auch die Bernerdinschen Erben hatten sich im Laufe der Prozeßhandlungen 1788 mit den Limpurger Allodialerben dahin verglichen, diesen ihre Anteile an der Adelmannsfelder Herrschaft zu verkaufen. Da sie aber jahrelang keine Bezahlung erhielten, traten sie ihre Anteile später an die Krone Württembergs ab 118). Im Prozeß zwischen Samuel von Gültlingen und Josef Anselm, Reichsfreiherrn von Adelmann, kam es schließlich im Jahre 1792 zu einer gerichtlichen Entscheidung. Danach mußte Adelmann den seinerzeit von Caroline von Harling erworbenen Besitzanteil von einem Neuntel an der Herrschaft Adelmannsfelden herausgeben und ihn an Herrn von Gültlingen als rechtmäßigen Vohensteischen Erben käuflich abtreten 119).

In diesem Zusammenhang muß noch erwähnt werden, daß den Vohensteischen Erben die Gülten aus den verschiedenen Höfen, Lehen und Selden, die Waldnutzungen und Wegegelder u. a. m. zustanden, die schon 1380 einen wesentlichen Bestand der Herrschaft gebildet hatten. Im Einzelnen läßt sich die Verteilung dieser Berechtigungen unter den Erben nicht feststellen. Als Beispiel sei angeführt, daß Hinterwald teils Bernerdinisch, teils Jungkennisch war, die Burghardsmühle teils Onzisch, teils Gültlingisch; Matzengehren, Zumholz und die Bannmühle gehörten zum Bernerdinischen Teil, während die Untertanen in Pommertsweiler an die Gültlingen und die Onz zu gülten hatten 120).

Am 17. Februar 1797 erfloß endlich das von den Limpurger Allodialerben schon lange erwartete Urteil des Reichshofrates in Wien. Die Herrschaft Adelmannsfelden wurde darin zum limpurgischen Lehen erklärt und den Vohensteinschen Erben aufgetragen, den Besitz an die Limpurger herauszugeben 121). Dagegen protestierten die Vohensteinschen Erben, doch blieb dieser Schritt beim Reichshofrat ebenso erfolglos wie eine spätere Appelation an den Reichstag 122).

Zwar starb -- gerade zur rechten Zeit -- Philipp Onz von der Leyen als Jungggeselle am 20. November 1798 auf Metzelgehren 123), sodaß sein Besitzanteil den Limpurgern ohne Schwierigkeiten zufiel, doch hatten sowohl die Bernerdinischen als auch die Jungkennschen Erben die Zeit der Streitigkeiten und Vergleichsverhandlungen dazu benützt, ihre Anteile von zusammen vier Neunteln um insgesamt 62 500 Gulden am 10. November beziehungsweise am 14. November 1802 an die Krone Württembergs zu verkaufen 124).

Die Limpurgischen Allodialerben konnten sich daher nur in die restlichen fünf Neuntel der Herrschaft teilen, die indessen durch Erbfall in Sechzigstelanteile zerlegt worden waren. Nacheinander sind auch diese Anteile in die Hand des Staates gelangt, so daß die ehemalige Herrschaft Adelmannsfelden systematisch zerschlagen wurde.

Als erster Limpurgischer Erbe verkaufte Graf Gronsfeld seine zwei Sechzigstelanteile an Württemberg am 11. Dezember 1802 beziehungsweise am 1. Juni 1805. Fürst Friedrich Carl von Löwenstein-Wertheim trat seine sieben Sechzigstel ebenfalls am 1. Juni 1805 an Württemberg ab und mit Kaufverträgen vom 22. November und 2. Dezember 1805 veräußerten Graf Friedrich von Pückler seine vier Sechzigstel und Fürst Johann Carl Ludwig von Löwenstein-Wertheim seine zehn Sechzigstelanteile.

Indessen war Württemberg durch die Rheinische Bundesakte vom 12. Juli 1806 die Landeshoheit über alle ehedem reichsritterschaftlichen und reichsunmittelbaren Landesteile zugefallen. Dennoch mußte der Staat die restlichen Anteile der Herrschft Adelmannsfelden käuflich erwerben.

Am 22. Februar 1819 wurde die Krone Württembergs in die dreißig Sechzigstelanteile des Grafen Friedich von Rechtern eingesetzt und erwarb dessen Anteil mit Kaufvertrag vom 17. / 22. Dezember 1822 um 80 000 Gulden rheinisch. Desgleichen trat Württemberg am 22. Februar 1820 in den Besitz von sechs Sechzigstel des Fürsten Ludwig von Hohenlohe-Bartenstein, die es durch Vertrag vom 12. / 26. April 1822 um 45 000 Gulden käuflich erwarb. Das letzte Sechzigstel gehörte Gräfin Caroline von Pückler, die sich Zeit ihres Lebens gegen einen Verkauf ihres Anteils wehrte. Es handelt sich hierbei um einen Anteil an der Hammerschmiede 125). Erst nach ihrem im Jahre 1827 erfolgten Tode wurde ihr Anteil mit Kaufverträgen vom 24. Juli / 4. August 1828 und vom 3. Oktober 1829 um die Summe von 3000 Gulden von ihren Erben an den Württembergischen Stat verkauft 126).

War die Herrschaft bis dahin für die Limpurgischen Allodialerben und den Staat gemeinsam verwaltet worden, so wurde nunmehr das gemeinsame Rentamt in Adelmannsfelden aufgelöst und die Verwaltung dem Kameralamt Ellwangen übertragen 127).

Damit hatte die Herrschaft Adelmannsfelden zu bestehen aufgehört. Der Staat veräußerte die landwirtschaftlichen Gundstücke und Höfe nach und nach an bäuerliche Interessenten und an die Gemeinden. Die Waldungen wurden den stattlichen Forstämtern unterstellt und mit den ehemaligen Ellwangischen Forsten vereinigt.

Was die Gemeinde Adelmannsfelden anbelangt, so wissen wir über ihre Entwicklung nur wenig. Die Abbildung der Haller Chronik von 1541 läßt die dörfliche Ansiedlung noch in recht bescheidenem Umfang erscheinen 128). Aber hundert Jahre später wird Adelmannsfelden als „ein Schloß und großes Dorff beym Kocher“ beschrieben „zwischen der Limpurg-Gaildorffschen Herrschaft und dem Stifft Elwang gelegen“, „alda man allerhand Siber-Zeug machen solle“ 129).

Tatsächlich war früher die Siebmacherkunst in Adelmannsfelden zuhause, denn die Grafen Adelmann von Adelmannsfelden führen nicht umsonst ein halbes goldenes Sieb als Helmzier.

Zu Ende des achzehnten Jahrhunderts wird Adelmannsfelden als ansehnliche Herrschaft mit 46 Dörfern, Weilern und Höfen beschrieben und ausdrücklich erwähnt, daß hier gute Siebe verfertigt würden 130).

Einige Jahre später wird mitgeteilt, daß sich die Bewohnermit der Anfertigung hölzerner Gefäße und Werkzeuge, Wannen, Schaufeln und Fruchtmaaße beschäftigten und „viel baumwollenes Garn in der Herrschaft gesponnen“ würde. Das Dorf hätte 800 Einwohner, neben dem Schloß ein Amtshaus und außerdem eine Papiermühle und Eisenschmiede 131).

Um die Mitte des neunzehnten Jahrhunderts werden diese Angaben bestätigt, die Zahl der Gemeindebewohner mit fast 1700 angegeben und erwähnt, daß sich im Schloß eine staatliche Revierförsterei befinde 132). Die Oberamtsbeschreibung vom Jahre 1850 zählt über 1800 Einwohner und 308 Baulichkeiten. Sie lobt die Adelmannsfelder Holzmanufaktur, insbesondere die Anfertigung hölzerner Schachteln, Schüsseln und Teller 133).

Das neue Schulhaus soll 1834 erbaut worden sein 134). Dieses Datum scheint aber lediglich die Übertragung der Schulräume in das Gebäude des ehemaligen Gasthofes „zum Adler“ zu meinen, der damals in das sogenannte Lehnshaus neben dem Schloß übersiedelt war. Das neue oder untere Schulhaus ist erst Mitte der siebziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts erbaut worden.

Die Pfarrklirche „zu St. Nikolaus“ war zu Beginn des neunzehnten Jahrhunderts derart baufällig geworden, daß man das alte gotische Kirchenschiff in den Jahren 1810 bis 1813 abtrug und durch ein neues im Empirestil ersetzte. Nur der gedrungene gotische Turm mit Rippengeölbe und teilweise noch erhaltenen romanischen Fensteröffnungen in Glockenhöhe blieb bestehen 135).

Bald darauf ist auch der Friedhof um die Kirche aufgelassen worden. Bei dieser Gelegenheit und anläßlich der Umbauten an der Kirche waren fast alle Grabplatten, die sich nachweislich im Kirchenschiff befunden hatten, verloren gegangen 136). Sie werden wohl als Bausteine ihre säkularisierte Verwendung gefunden haben. Davon zeugt ein zu Ende des neunzehnten Jahthunderts aufgefundener Grabstein, der arg verstümmelt gerade noch das Sieb und die Federbüschel der Adelmannschen Helmzier erkennen läßt 137).



Sueden

Adelmannsfelden von Süden


Ein einziger Grabstein ist unversehrt erhalten geblieben. Er war an der Mauer des Pfarrgartens angebracht, der ehedem in diesem Teil zum Kirchenfriedhof gehört hat. Unter reichem gotischen Rankenwerk zeigt er die Figur eines Mädchens mit gefalteten Händen. Zu ihren Füßen sind die Wappen der Vohenstein und der Musax angebracht. Die gotische Umschrift lautet „Anno Domini MCCCCLXXXXIIII am fritag vor Aller Hayligen do starb die edel Junckfraw Anna von Vohenstein, Der Gott Gnad“ 138).

Nach der endgültigen Übernahme der Herrschaft Adelmannsfelden durch die Krone Württembergs im Jahre 1829 zog ein staatlicher Revierförster in das Schloß ein, das die Jahre zuvor durch den Kameral-Verwalter Egelhaaf, den Sohn des früher genannten gräfl. Adelmannschen Amtsvogtes in Adelmannsfelden, bewohnt gewesen war 139). Bald nahm auch ein Forstwart darin Wohnung, vorübergehend auch der Landjäger von Adelmannsfelden.

Im Jahre 1882 kaufte Graf Alfred Adelmann das Schloß an und veräußerte es am 4. Februar 1884 an seinen Bruder Rudolf. Damit kam das Schloß -- nach einer Unterbrechung von fünf Jahrhunderten -- wieder in die Hand jenes Geschlechtes, dem Adelmannsfelden seine Entstehung und Namensgebung verdankt. Die nunmehr nach Adelmannsfelden zurückgekehrte Linie der Grafen Adelmann führt auch seither das Prädikat „von und zu Adelmannsfelden“ 140).

Das alte Pfarrhaus, über dessen Aussehen wir leider keinerlei Nachricht besitzen, mußte 1859 einem Neubau weichen. Das Dorfbild selbst erhielt aber erst im zwanzigsten Jahrhundert größere Veränderungen. 1914 wurde das neue Rathaus errichtet, 1915 das Gemeindehaus und bald nach dem ersten Weltkrieg bekam Adelmannsfelden eine Wasserleitung.

Blickt nun Adelmannsfelden auf fast neun Jahrhunderte Geschichte zurück, so ist es während dieser langen Zeit vom eigentlichen Kriegsgeschehen verschont geblieben. Während des dreißigjährigen Krieges lag kurze Zeit eine kaiserliche Besatzung im Dorf und in den Napoleonischen Feldzügen hatten französische Truppen einige Wochen Quartier bezogen. Die Festung Adelmannsfelden hatte daher keinen Sturm zu bestehen gehabt und es war begreiflich, daß die Befestigungen bereits zu Beginn des achtzehnten Jahrhunderts verfallen waren.

Von der ehemaligen Umwallung der Burg, wie sie vor dem Umbau durch den General von Jungkenn Mitte des achtzehnten Jahrhunderts bestanden hat, finden sich heute nur Reste des Wallgrabens an der Südwestseite des Schlosses. Im Norden, auf halber Höhe des Steilhanges zum sogenannten Loh, läßt sich auch noch die Linienführung der zweiten, äußeren Umwallung und der Standort einzelner Befestigungstürme erkennen.

Die Ausführungen über Adelmannsfelden sollen aber nicht abgeschlossen werden, ohne auf dasWappen des namensgebenden Geschlechtes aufmerksam gemacht zu haben. Das Wappenbild der Adelmann -- der rot-bewehrte und -bekrönte aufgerichtete blaue Löwe im silbernen Feld -- ist noch nicht endgültig gedeutet. Er scheint jedoch auf einen staufischen Löwen hinzuweisen und damit die Beziehungen der Adelmann zu den Hohenstaufen dokumentieren zu wollen, wie wir ja Wappengleichheit oder Wappenähnlichkeit von Ministerialen mit ihren Herrengeschlechtern häufig feststellen können .

Die Adelmannsche Helmzier -- das halbe goldenen Sieb, besteckt mit zwei Hahnenfederbüschen -- spricht jedoch eine eindeutige Sprache,. Wir finden sie in ihrer ältesten Darstellung auf der früher erwähnten Grabplatte des 1407 verstorbenen Konrad Adelmann. Gleich seinen Vorfahren hatte er bei Lebzeiten nur mit dem Löwenschild gesiegelt, hatte Adelmannsfelden verlassen und war seit 1385 auf Neubronn landsässig geworden. Merkwürdigerweise hat er sich aber nicht dort bestatten lassen, sondern in Adelmannsfelden. Wie wir gesehen haben, war indessen Herrschaft und Veste Adelmannsfelden über die Grafen von Öttingen und das Stift Ellwangen seit 1380 in den Besitz der Schenken von Limpurg gelangt. Die Adelmann waren aber auch weiterhin durch reiches Allodialgut mit Adelmannsfelden verbunden geblieben.


Wappen


Konrad Adelmann wollte nun sowohl durch seine Bestattung in Adelmannsfelden als auch durch die Wahl der Helmzier seine enge Verbundenheit mit der Heimat seines Geschlechtes ausdrücken. Wie wir wissen, war Adelmannsfelden durch seine Siebmacherkunst bekannt und sie scheint von jeher dort beheimatet gewesen zu sein. Das halbe Sieb mit den Hahenfederbüschen will daher diesem Umstand symbolischen Ausdruck verleihen.

Bemerkenswert in diesem Zusammengang ist nun die Tatsache, daß auch die Herren von Iggingen -- wohl Stammesgenossen der Adelmann, die sich von diesen bereits im dreizehnten Jahrhundert getrennt hatten -- die gleiche Helmzier führen. Auch diese wollten durch die Wahl ihrer Helmzier auf ihren Ursprung hinweisen. Die Adelmann sind ihnen darin gefolgt, wählten sie doch das Sieb als Helmzier erst zu einem Zeitpunkt, da sie nicht mehr in Adelmannsfelden sesshaft waren, um damit gewissermaßen ihre Herkunft zu dokumentieren.

Dieser kurze heraldische Exkurs wollte abschließend auf die Bedeutung des Adelmannschen Wappens hinweisen, gleichzeitig aber auch der fast vergessenen Siebmacherkunst in Adelmannsfelden ein beredtes Denkmal setzen.



Anmerkungen:

1) Beschreibung des Oberamtes Ellwangen. W.Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 302.

2) R.Krzymovski „Geschichte der deutschen Landwirtschaft“. Eugen Ulmer,
Stuttgart 1939, Seite 92.

3 ) Karl Weller „Besiedlungsgeschichte Württembergs“. W.Kohlhammer, Stuttgart 1938,
Seite 25 und Seite 202.

4 ) Ebenda, Seite 146.

5 ) Heinrich Brunner „Deutsche Rechtsgeschichte“, 1906, Band I, Seite 293.

6 ) Weller, Seite 211.

7 ) Otto Hutter „Das Gebiet der Reichsabtei Ellwangen, 1914, Seite 30.

8 ) Ebenda, Seite 18.

9 ) Ebenda, Seite 10.

10 ) Hutter, Seite 15.

11 ) Ebenda, Seite 8.

12 ) Karl Otto Müller „Ein Ellwanger Güterverzeichnis, um 1136“ in Heft 1 und 2 des
XXXV Jahrganges der Württ.Vierteljahrshefte für Landesgeschichte, 1929, Seite 38.

13 ) Hutter, Seite 187.

14 ) Müller, Seite 46.

15 ) Württ.Vierteljahrshefte für Landesgeschichte, 1878, Seiten 208 und 209.

16 ) Weller, Seite 161.

17 ) Heute im Schloßhof sichtbar eingemauert.

18 ) Hutter. Seite 12.

19 ) Hutter, Seite 15.

20) Württ6.Urkundenbuch, Band II, Seite 11.

21 ) Ebenda, Band III, Seite 472.

22 ) Hutter, Seite 16.

23 ) G.O.Müller, Seite 58.

24 ) Württ.Urkundenbuch, Band IV, Seite 1315.

25 ) Hutter, Seite 17

26 ) Württ.Staatsarchiv, Carton C II/26 Altheim.

27 ) Württ.Staatsarchiv, Repertorium Ellwangen „ad Ramsenstrut“.

28 ) Hutter, Seite 212.

28a ) A.Steichele „Das Bistum Augsburg“ (1872), III. Band, Seite 300.

29 ) Württ. Staatsarchiv, Gabelkofer, Carton I, „Adelmann“.

30 ) Beschreibung des Oberamts Ellwangen, 1886, Seite 367 - im folgenden kurz
„Ellwangen“ genannt.

31 ) Mitteilung des fürstl. Öttingenschen Archivs in Wallerstein vom 8. 2. 1884.

32 ) Hutter, Seite 209.

33 ) Württ. Staatsarchiv, Repertorium Ellwangen, Frauenzell, Fasc. 156, und Hutter,
Seite 98.

34) Hutter, Seite 215.

35 ) Württ.Staatsarchiv, Ritter-Kanton-Kocher, von Vohenstein, aus Fascikel 479.

36 ) Bei Ober-Gröningen.

37 ) Pommertsweiler.

38 ) Abgegangen, wahrscheinlich bei Lutstrut.

39 ) Heute Hertzert, Gemeinde Adelmannsfelden.

40) Abgegangen, zwischen Haslach und Hohenberg bei Sulzbach am Kocher.

41 ) Unterfischach.

42 ) Heute Hütten und Hüttenhof.

43 ) Abgegangen, wohl zwischen Hütten und Hinterwald.

44 ) Wahrscheinlich Hinterwald.

45 ) Vielleicht Mittelwald.

46 ) Abgegangen, bei Ottenhof.

47 ) Heute der Ottenhof.

48 ) Beschreibung des Oberamtes Aalen, 1854, Seite 210; die Gulden stammten aus Gott
wolshausen bei Hall und waren damals Dorfherren von Geifertshofen bei Bühelerzell

49 ) Vielleicht der heutige Wendenhof bei Adelmannsfelden.

50 ) Siehe fußnote 25.

51 ) Beschreibung des Oberamtes Aalen, 1854, Seite 211, im folgenden kurz „Aalen“
genannt.

51a ) Ellwanger Lehensbuch A 42 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart.

52 ) Paul Friedrich Stälin „Geschichte Württenbergs“, Gotha 1887, I. Band, 2. Hälfte,
Seite 847.

53 ) Aalen, Seite 211.

54) Das etspricht etwa 170 000 Goldmark.

55 ) Ellwangen, Seite 308.

56 ) H.Prescker „Geschichte und Beschreibung der Grafschaft Limpurg“. Stuttgart 1790,
2. Band, Seite 393.

57 ) Aalen, Seite 127.

58 ) „Das Königreich Württemberg“, Stuttgart 1886, 3. Band, Seite 533.

59 ) Aalen, Seite 216, der heutige Metzelgehrenhof.

60 ) Aalen, Seite 214.

61 ) Die heutige Friedhofskapelle.

62 ) Aalen, Seite 301.

63 ) Die Abbildung befindet sich in dem von der Stadt Schwäbisch Hall 1721 vidimierten
Extrakt auf Seite 49 b bzw. 58 b.

64 ) Aalen, Seite 211.

65 ) Aalen, Seite 213.

66 ) Aalen, Seite 132.

66a ) Staatsarchiv Ludwigsburg, Stift Ellwangen, K,21, Fasc.7, B. 71, laut Aufzeichnungen
des Studienrates Fischer im Pfarrarchiv Bühlerzell.

67 ) Aalen, Seite 217. Die Mühle wurde 1769 als Papiermühle neu errichtet.

68 ) Aalen, Seite 215.

69 ) Aalen, Seite 216.

70 ) Siehe die folgende Stammtafel Seite 19.

71 ) Aalen, Seite 301.

72 ) Aalen, Seite 301.

73 ) Aalen, Seite 300.

74 ) Aalen, Seite 301.

75 ) Aalen, Seite 202.

76 ) Aalen, Seite 218.

77 ) Aalen, Seite 308.

78 ) Aalen, Seite 213.

79 ) Aalen Seite 301.

80 ) Aalen, Seite 213. Von dem ehemaligen Gebäude ist heute nurmehr das Lellergewölbe
vorhanden. Die Gegend führt aber noch die Bezeichnung „Schlößle“, womit die An
höhe über dem Dorfweiher gemeint ist.

81 ) Prescher, 2. Band, Seite 393.

82 ) „Württembergische ländliche Rechtsquellen“, Stuttgart 1910, I. Band, Seite 463 bis
482.

83 ) Siehe auch Ellwanger Jahrbuch 1911, Seite 98, das einen Auszug aus der Dorfordnung
bringt.

84 ) Aalen, Seite 209.

85 ) Aalen, Seite 217.

86 ) Aalen, Seite 302.

87 ) Aalen, Seite 216.

88 ) Aalen, Seite 300.

89 ) Aalen, Seite 216.

90 ) Prescher, Seite 393 ff.

91 ) Aalen, Seite 211.

92 ) Christian Franz Egelhaaf „ Fragment einer Beschreibung von Adelmannsfelden und
der dortigen ehemals Limpurgschen Birg“ handschriftlich 1854, Seite 3.

93 ) Egelhaaf, Seite 9.

94 ) Siehe die beigefügte zweite Stammtafel Seite 23.

95 ) Aalen, Seite 213.

96 ) Paul Stadelmann „Zum hundertsten Todestag der Franziska von Hohenheim“,
Ellwanger Jahrbuch 1911, Seite 65ff. Weitere Literatur ebendort.

97 ) Egelhaaf, Seite 9.

98 ) Aus den Kirchenbüchern der Pfarrei Adelmannsfelden ist folgende Reihe der
Vohensteinschen Vögte zu entnehmen: 1653 Johann Christoph Gotthard im Schloß,
1654 Johann Jakob Gotthard im neuen Haus, 1670 Philipp Wolfgang Kraft, 1674 Jo
hann Christoph Harrsch, 1681 Johann Georg Harrsch, 1737 Gotthard Egelhaaf, 1778
Johann Christoph Prinz.

99 ) Prescher, Seite 394 ff.

100 ) Teilungslibell von Adelmannsfelden 1759, abschriftlich im gräfl. Adelmannschen
Archiv in Hohenstadt.

101 ) Egelhaaf, Seite 9.

102 ) Inschrift über dem Türstock des Hauptstockes „V 1761 J“.

103 ) Stadelmann, Seite 68, das Lehnshaus ist heute das Gasthaus „Zum Adler“.

104 ) Egelhaaf, Seite 9.

105 ) Heute das Wohnhaus mit dem Mansardendach und dem Laden der Geschwister
Egelhaaf

106 ) Prescher, Seite 394 ff.

107 ) Ebenda.

108 ) Aalen, Seite 216.

109 ) Unterhalb des Schlosses, im April 1913 abgebrochen, heite Gemüsegarten.

110 ) Heute Wohnhaus Nr. 44 unterhalb des Schlosses.

111 ) Nach der Taxation vom 18. 9. 1819, im Finanzarchiv Ludwigsburg.

112 ) Aalen, Seite 211 und Hohenstadt-Archiv, Fasc. VI. Kaufbriefe rot 26.

113 ) Egelhaaf, Seite 9.

114 ) Aalen, Seite 301.

115 ) Egelhaaf, Seite 18.

116 ) Aufzeichnungen des gräfl. Limpurgischen Pfarrers Jacob Nikolaus Neidhardt im
Adelmannsfelder Totenbuch 1755 -- 1783.

117 ) Stadelmann, Seite 68.

118 ) Pfaff: Codex historicus, folio 733 ff.

119 ) Ebenda und zwei Urkunden, ausgestellt in Adelmannsfelden am 19. Februar und
4. März 1792 (Hohenstadt-Archiv, Fasc. VI. Kaufbruiefe schwarz 28a und rot
Nr.28). Die Urkunden sind vom gräfl. Adelmannschen Amtsvogt in Adelmannsfel
den,, Georg Friedrich Egelhaaf, unterschrieben, sowie vom gemeinschaftlichen
Amtsvogt Johann Christoph Prinz und den Gerichtsverwandten in Adelmannsfel
den, als da sind Johann Carl Holzbauer, Martin Bernlör, Georg Stephan Scheerer
und Christoph Kiesel. Den beiden Urkunden ist das Huldigungs- und Besitzergrei
fungslibell vom 5. März 1795 beigeschlossen.

120 ) Ellwangen, Seite 309.

121 ) Ellwangen, Seite 308.

122 ) Pfaff, Seite 733.

123 ) Der hübsche Grabstein an der Kirche in Neuler berichtet, daß Philipp Onz von der
Leyen, kurkölnischer Kämmerer und kurbayrischer Hauptmann, ,32 Jahre auf Adel
mannsfelden und Metzel gehren „regierte“ und im Alter von 79 Jahren gestorben ist.

124 ) Staatsarchiv Ludwigsburg „Auflösung der Herrschaft Adelmannsfelden“.

125 ) Egelhaaf, Seite 13.

126 ) Staatsarchiv Ludwigsburg: Auflösung der Herrschaft.

127 ) Egelhaaf, Seite 13.

128 ) Siehe Seite 5.

129 ) „Chronicum parvum Sueviae oder Kleines Schwäbisches Zeitbuch“, verfaßt von
Martin Zeiller, Ulm 1653, Seite 451.

130 ) Geographisch-statistisch-topographisches Lexicon von Schwaben, Ulm 1791.

131 ) Nachtrag hierzu vom Jahre 1797.

132 ) Universal-Lexicon von Württemberg, herausgegeben von Carl Theodor Griesinger,
Stuttgart und Wildbad 1841, Seite 14.

133 ) Aalen, Seite 207.

134 ) Aalen. Seite 214.

135 ) Aalen, Seite 213.

136 ) Aalen, Seite 213.

137 ) Heute steht der Grabstein in einer Kammer des Schlosses.

138 ) Dae Grabstein wurde 1922 im Vestibül des Schlosses sichtbar eingemauert, um ihn vor weiterer Verwitterung zu schützen.

139 ) Finanz-Archiv in Ludwigsburg: Taxation der Herrschaft vom 18. September 1819.

140 ) Laut württembergischem Reskript vom 25. April 1890 für Rudolf Graf Adelmann
von Adelmannsfelden und seine Nachkommen.



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